Hinweisgeberschutz

Hinweisen / Hinweis geben

Was ist Hinweisgeberschutz?

Hinweisgeber leisten einen wichtigen Beitrag zur Aufdeckung und Ahndung von Missständen. Das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) schützt hinweisgebende Personen vor Repressalien. Darüber hinaus werden Personen, die Gegenstand der Meldung sind oder welche die von einer Meldung betroffen sind, geschützt.

Umfassende Informationen, welche Art von Verstößen unter das Hinweisgeberschutzgesetz fallen, welche Schutzrechte es dem Hinweisgeber garantiert und wie deren Identität in einem Hinweisverfahren geschützt wird, finden Sie auf der Website des Bundesministeriums der Justiz.

Wer kann melden, warum und wo?

Personen, innerhalb und außerhalb der Lebenshilfe, können ein mögliches Fehlverhalten in Zusammenhang mit der Lebenshilfe und der zugehörigen Gesellschaften, melden.

Sie haben Kenntnis über ein unkorrektes Verhalten, das Sie melden möchten? Sie können Verstöße melden, die von Mitarbeitenden unserer Gesellschaften im Zusammenhang mit ihrer beruflichen/dienstlichen Tätigkeit begangen wurden.

Die hinweisgebende Person kann sich an die interne oder eine externe Meldestelle wenden. Wenn intern wirksam gegen den Verstoß vorgegangen werden kann und die hinweisgebende Person keine Repressalien fürchtet, ist die Meldung an die interne Meldestelle empfehlenswert. Eine spätere Meldung an eine externe Stelle ist trotzdem möglich.

 

Was sollte die Meldung enthalten?

Bitte beachten Sie: Je vollständiger Ihre sachlichen Angaben (wer, was, wo, wann, warum und wie) sind, umso besser kann die Meldestelle Ihre Meldung bearbeiten.

Schildern Sie uns, was passiert ist. Wann (Zeitpunkt, Dauer) und wo (Stadt, Standort) hat sich der Sachverhalt ereignet? Wer ist davon betroffen (Abteilung, Person)? Kann der beobachtete Sachverhalt objektiv belegt werden?

Wie sprechen Sie die interne Meldestelle an?

Wir sind von Gesetzes wegen verpflichtet, eine interne Meldestelle zu haben. Meldungen können auch anonym abgegeben werden. Hinweise an die interne Meldestelle bei der Lebenshilfe können Sie auf diesen Wegen übermitteln:

Telefon         07461 96584-16

E-Mail           hinweis@lebenshilfe-tuttlingen.de

postalisch    Persönlich

Hinweisgeberschutz-Beauftragte
Lebenshilfe Landkreis Tuttlingen e.V.
Paracelsusweg 10
78532 Tuttlingen

persönlich   (bitte vereinbaren Sie über die angegebenen Kanäle einen Termin)

In unserer Einrichtung sind die Mitarbeitenden des Sozialdiensts der Honberg-Werkstatt für die Meldungen zuständig.

Die Meldestelle wahrt die Vertraulichkeit der Identität, der hinweisgebenden Person, der Personen, die Gegenstand einer Meldung sind und der sonstigen in der Meldung genannten Personen.
Identitäten werden ausschließlich den Personen bekannt, die für die Entgegennahme von Meldungen oder für das Ergreifen von eventuellen Folgemaßnahmen zuständig sind.

Wie sprechen Sie die externe Meldestelle an?

KONTAKT

Lebenshilfe Landkreis Tuttlingen e.V.
Lebenshilfe Landkreis Tuttlingen gemeinnützige GmbH

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