Gelder zuweisen

Lebenshilfe Tuttlingen

Privatpersonen oder Unternehmen können per Gerichtsbeschluss oder durch ein Übereinkommen mit der Staatsanwaltschaft zu Zahlungen verpflichtet werden. Dabei handelt es sich um die Verhängung von Bußgeldern. Rechtliche Grundlage für Geldauflagen aus Ermittlungs- oder Strafverfahren ist § 153 a der Strafprozessordnung, § 56b des Strafgesetzbuches und verschiedene §§ des Jugendgerichtsgesetzes. Auch ausgewählte Finanz- und Hauptzollämter sowie Gnadenbeauftragte können Geldauflagen festsetzen.
Einnahmen aus Geldauflagen und Bußgeldern sind eine wertvolle Unterstützung für die Lebenshilfe Tuttlingen. Diese Zuwendungen sind bei uns in guten Händen. Sie helfen bei der weiteren Entwicklung und Umsetzung unseres Angebots für beeinträchtigte Menschen.

Information für Zuweisende

Für Ihre Zuweisung bedanken wir uns und sichern Ihnen eine transparente und gewissenhafte Verwaltung zu:

  • Die Lebenshilfe für Menschen mit Behinderungen Kreisverein Tuttlingen e.V. ist als gemeinnützig anerkannt – bestätigt im aktuellen Freistellungsbescheid des Finanzamts für 2020 vom 24.01.2022.
  • Wir verwenden Geldauflagen ausschließlich für unsere Satzungszwecke.
  • Unsere Jahresabschlüsse werden durch einen unabhängigen Wirtschaftsprüfer geprüft. Der uneingeschränkte Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers liegt vor.
  • Von Ihnen zugewiesene Geldauflagen verwaltet wir zuverlässig. Unserer Informationspflicht kommen wir nach und es ist sichergestellt, dass für Bußgeldzahlungen keine Zuwendungsbestätigung ausgestellt wird.
  • Unser Konto:
    Kreissparkasse Tuttlingen
    IBAN DE08 6435 0070 0000 0025 03
    BIC    SOLADES1TUT

Danke, dass Sie unsere Arbeit mit der Zuweisung von Geldauflagen unterstützen.

Informationen für Zahlungspflichtige

Sie wurden angewiesen, eine Geldauflage an die Lebenshilfe Tuttlingen zu zahlen? Dazu geben wir Ihnen folgende Informationen:

Damit wir den Zahlungseingang Ihrer Auflage zuordnen können, bitten wir Sie, bei jeder Überweisung das Stichwort „Geldauflage“ und das vom Gericht festgelegte Aktenzeichen zu verwenden.

  • Bitte überweisen Sie auf unser Konto:
    Kreissparkasse Tuttlingen
    IBAN DE08 6435 0070 0000 0025 03
    BIC    SOLADES1TUT
  • Wenden Sie sich für Änderungen der Zahlung (Rate, Höhe) bitte an das zuständige Gericht.
  • Wir unterrichten das zuständige Gericht über Zahlungen/Nicht-Zahlungen.
  • Für Bußgeldzahlungen darf keine Zuwendungsbestätigung ausgestellt werden.

Achtung: Dies ist kein Spendenkonto!
Besten Dank für Ihre fristgerechte Überweisung.

Ansprechpartnerin: Sonja Krüger

KONTAKT

Lebenshilfe Landkreis Tuttlingen e.V.
Lebenshilfe Landkreis Tuttlingen gemeinnützige GmbH

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