Aktenvernichtung nach DIN –

Lebenshilfe Tuttlingen

Sicher und vertraulich: Aktenvernichtung nach DIN-Norm

Wenn vertrauliche Unterlagen ausgedient haben, kommen wir ins Spiel: Denn wir wissen, wie man sie fachgerecht entsorgt.

Und so geht’s: Wir stellen Ihnen abgeschlossene Sicherheitsbehälter in der von Ihnen benötigten Menge zur Verfügung. Der Austausch bzw. die Abholung der Behälter erfolgt durch unsere Mitarbeiter. Bereits hier beginnt der fachkundige Umgang mit ihren Akten und Daten. Unsere Mitarbeiter sind nach § 5 des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) auf das Datengeheimnis verpflichtet. Der Transport der Behälter erfolgt entsprechend den Bundesdatenschutzbestimmungen durch die Lebenshilfe in einem geschlossenen Fahrzeug.

Anschließend erfolgt die zuverlässige Vernichtung: Die Akten werden von uns nach DIN 66399 Teil 1 und 2 und der DIN SPEC 66399 Teil 3 mit Sicherheitsstufe 4 und Schutzklasse 2 geschreddert (weitere Zertifizierungen liegen vor).

Danach werden die anfallenden Rohstoffe – je nach Wiederverwertbarkeit – dem Recyclingkreislauf zugeführt.

Nach der Vernichtung Ihrer Akten erhalten Sie von uns eine schriftliche Bescheinigung über die ordnungsgemäße Vernichtung.

Sie wollen sensible Akten zuverlässig und nach DIN-Norm durch uns vernichten lassen? Sprechen Sie uns unverbindlich für ein Angebot an!

Aktuelles Prüf-Zertifikat nach ISO/IEC 21964-1:2018-08, der ISO/IEC 21964-2:2018-08, der ISO/IEC 21964-3:2018-08, der DIN 66399-1:2012-10, der DIN 66399-2:2012-10, der DIN SPEC 66399-3:2012-10 sowie die branchenspezifischen Kriterien der PZERT als Betrieb zur Akten- und Datenträgervernichtung der Variante 3.

2023 Zertifikat V3 Lebenshilfe Tuttlingen

 

Für Informationen zu einer unserer Leistungen, wenden Sie sich bitte an den/die Ansprechpartner/in.

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Lebenshilfe Landkreis Tuttlingen e.V.
Lebenshilfe Landkreis Tuttlingen gemeinnützige GmbH

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